EU Rechnungshof über Dolmetschkosten der EU
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Europäischer Rechnungshof zum Sonderbericht Nr. 5/2005 über die Ausgaben für Dolmetschleistungen Der Europäische Rechnungshof (ERH) hat kürzlich einen Bericht über die Dolmetschkosten beim Europäischen Rat, der Kommission und dem EU-Parlament vorgelegt in dem doch erstaunliche Ergebnisse festgehalten sind. Mit der letzen Erweiterungsrunde und Statusänderungen zum Januar 2006 (Walisisch) besitzen innerhalb der EU insgesamt 21 Sprachen den Status als Amts- und Arbeitssprachen der Europäischen Institutionen. Aufgrund der Funktionsweise und Tätigkeit der EU-Organe fallen die umfangreichsten Dolmetschleistungen beim Parlament, bei der Kommission und beim Rat an. Für den Dolmetschbedarf des Rates und der Kommission ist die Generaldirektion Dolmetschen der Kommission (GD Dolmetschen) zuständig. Das Parlament verfügt über seinen eigenen Dolmetscherdienst. Die Prüfung des Rechnungshofes sollte nun feststellen ob die Dolmetschdienste wirtschaftlich verwaltet werden, und evtl. den Bedarf überschreiten, ob die Organe über angemessene Instrumente und Verfahren verfügen, und die Dolmetschleistungen zu möglichst niedrigen Preisen aber mit hoher Qualität erbracht werden. Wie der nun vom ERH vorgelegte Bericht zeigt, entspreche die Qualität der Verdolmetschung in den meisten Fällen den Anforderungen und Erwartungen der Nutzer, allerdings seien weitere Maßnahmen erforderlich um Kosten weiter zu senken. Im detaillierten Bericht, der unter http://www.eca.eu.int/ zur Einsicht bereitsteht, wird unter anderem aufgezeigt, dass die Kosten für die Dolmetschdienste Dolmetschkosten beim Europäischen Rat, der Kommission und dem EU-Parlament entgegen den Erwartungen sogar relativ gesenkt werden konnten -- auch wenn aufgrund des höheren Bedarfs mit der Erweiterung die Kosten absolut steigen. Aufgrund der Einführung von Aktiv- und Passivsprachen "auf Anforderung", was es ermöglicht, die Sprachenkombinationen auf die besonderen Erfordernisse der einzelnen Organe und Sitzungen abzustimmen, konnten bei den Institutionen die Anzahl der Dolmetschtage um knapp sieben Prozent gesenkt werden gegenüber 1998. Die EU Organe beschäftigen sowohl verbeamtete Dolmetscher als auch sogenannte ACI - auxilliary conference interpreters - freiberufliche 'Hilfsdolmetscher'. Die Entgeltung dieser sei durchaus gerechtfertigt: "Der von den Europäischen Organe und Einrichtungen 2004 gezahlte Festsatz von 483,98 Euro pro Tag für einen erfahrenen Dolmetscher entspricht der im Privatsektor üblichen Vergütung. Dieser Satz ist dennoch niedriger als der durchschnittliche Bruttosatz, der von anderen internationalen Organisationen gezahlt wird, die ebenfalls das Abkommen mit der AIIC unterzeichnet haben. ... Durch die günstige Besteuerung erhält der freiberufliche Dolmetscher trotz niedrigerem Bruttosatz von der GD Dolmetschen und dem Parlament einen höheren Nettobetrag, als im Privatsektor oder bei internationalen Organisationen netto verdient wird. Die EU-Organe und Einrichtungen können deshalb bei der Rekrutierung von ACI hohe Ansprüche stellen, müssen aber zur Vermeidung von Überzahlungen die Marktbedingungen sorgfältig beobachten." Probleme jedoch bereiteten die unterschiedlichen Reisekostenabrechnungsbestimmungen für freiberufliche und verbeamtete Dolmetscher und die manchmal übergroße Bereitschaft der EU Organe evtl unnötige oder überhöhte Reisekosten zu erstatten. Diese Kosten einbegriffen, ist dem Bericht zu entnehmen, sind die Kosten vor Steuer und indirekter Kosten für ACI (Freiberufler) beim EU Parlament um rund 15% höher als bei verbeamteten Dolmetschern. (Bei der Generaldirektion Dolmetschen, die für die Dolmetschdienste des Rates und der Kommission zuständig ist, sind die Kosten jedoch 14% geringer) Abschließend fasst der vom Rechnungshof vorgelegte Bericht zusammen, dass für die neuen Amtssprachen die Anzahl der verfügbaren Dolmetscher nach wie vor zu gering ist. Ebenso wird vom ERH empfohlen, dass die Organe und Einrichtungen ihre Praxis überdenken sollten, eine Reserve von Dolmetschern für den Bereitschaftsdienst vorzuhalten, und eine Regelung zu finden, die für Freiberufler die gleichen Bedingungen wie für beamteten Dolmetscher vorsieht. Quellen: Pressemitteilung der EU, http://www.eca.eu.int/audit_reports/special_reports/docs/2005/rs05_05de.pdf |